19.12.2022 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 763/2022

Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten als Unterrichtung (20/4978) vorgelegt. „Mit diesem Eckpunktepapier machen wir konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens. Außerdem machen wir deutlich, wie wir die Rahmenbedingungen für ein modernes Einwanderungsland in den Bereichen Anwerbung, berufliche Anerkennung, Matching, Zusammenarbeit mit Drittstaaten, Sprachförderung, gesellschaftliche Integration, Prozesse und Verfahren sowie Digitalisierung verbessern werden.“

Zur Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche von Drittstaatsangehörigen „mit gutem Potenzial“ kündigt die Regierung unter anderem an, auf Grundlage eines transparenten unbürokratischen Punktesystems eine Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche einzuführen. Zu den Auswahlkriterien können den Angaben zufolge Qualifikation, Sprachkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug und Alter gehören. Wer über eine als gleichwertig anerkannte Qualifikation verfügt, soll die Karte ohne weitere Voraussetzungen erhalten. „Die Anschlussfähigkeit zu Aufenthaltstiteln zur Erwerbstätigkeit, die mit einer Bleibeperspektive ausgestattet sind, muss gewährleistet sein“, heißt es. Außerdem soll die Möglichkeit einer zweiwöchigen Probebeschäftigung in Vollzeit während der Arbeitsplatzsuche und der Chancenkarte geschaffen und darüber hinaus eine Nebenbeschäftigung von 20 Stunden pro Woche zugelassen werden. Auch bei der Einwanderung zur Ausbildungsplatzsuche sollen Erleichterungen geprüft werden.

Darüber hinaus ist unter anderem geplant, das Standort-Marketing im Rahmen der Informations- und Werbeplattform der Bundesregierung „Make it in Germany“ fortzuführen und zu intensivieren. Insbesondere in ausgewählten Ländern soll verstärkt für Deutschland als Einwanderungsland geworben werden. Auch die Jobbörse „Make it in Germany“ der Bundesagentur für Arbeit (BA) soll ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die BA soll generell ihre internationalen Aktivitäten ausbauen.

Gemeinsam mit den Ländern und Kammern will die Bundesregierung erreichen, dass die Gleichwertigkeitsprüfungen der beruflichen und akademischen Qualifikationen möglichst schnell und unkompliziert durchgeführt werden. Ziel ist es, dass die gesetzlichen Fristen im Regelverfahren wie im beschleunigten Fachkräfteverfahren in allen Fällen eingehalten werden. „Wir appellieren daher an Länder und Kammern, ausreichend Personal für die Anerkennungsstellen zur Verfügung zu stellen“, schreibt die Regierung.

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