19.12.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 764/2022

Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland

Berlin: (hib/AHE) Mit Stand Mitte November 2022 sind seit August 2021 mit 114 Charterflügen 23.582 Ortskräfte und besonders gefährdete Personen zusammen mit Familienangehörigen aus Afghanistan nach Deutschland transportiert worden. Das geht aus der Antwort (20/4839) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/4341) der AfD-Fraktion hervor. Unter ihnen befinden sich den Angaben zufolge außerdem auch Personen, die nach Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben („Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Aufnahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland“).

Mit dem am 17. Oktober 2022 auf den Weg gebrachten Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan, das im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, soll weiterhin gefährdeten Afghaninnen und Afghanen eine Aufnahme in Deutschland ermöglicht werden. Maßgeblich sei, „dass sich afghanische Staatsangehörige, die sich noch immer in Afghanistan befinden, durch ihren Einsatz für Frauen- und Menschenrechte oder durch ihre Tätigkeit in den Bereichen Justiz, Politik, Medien, Bildung, Kultur, Sport oder Wissenschaft besonders exponiert haben und deshalb individuell gefährdet sind oder/und aufgrund ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität oder ihrer Religion eine sich aus den besonderen Umständen des Einzelfalles ergebende spezifische Gewalt oder Verfolgung erfahren beziehungsweise erfahren haben und deshalb konkret und individuell gefährdet sind“.

Bei der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion handelt es sich um eine Nachfrage zu einer früheren Antwort der Bundesregierung auf Drucksache 20/1786.

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