20.12.2022 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 765/2022

Fingerabdruckscan sinnvoll, aber nicht überall nötig

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Bericht zur Nutzung des Fingerabdruckscans im Rahmen der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) als Unterrichtung (20/4994) vorgelegt.

„Die Ergebnisse aus der Erhebung der Nutzung des Fingerabdruckabgleichs, der qualitativen Befragung der Länder sowie dem Verhältnis dieser Ergebnisse zum festgestellten Erfüllungsaufwand lassen darauf schließen, dass der Fingerabdruckabgleich zwar eine weitere Sicherungsebene darstellt, um ungerechtfertigten Leistungsbezug zu verhindern, jedoch in der Praxis in geringem Umfang zur Anwendung kommt“, schreibt die Regierung darin. Dies könne darauf zurückgeführt werden, dass keine Zweifel an der Identität der jeweiligen Person bestehen, da diese mit Lichtbild im Ausländerzentralregister zentral erfasst und unter anderem dank fälschungssicherem Ankunftsnachweis zweifelsfrei identifizierbar sei. Gleichzeitig habe der Betrachtungszeitraum in einer Phase mit einer vergleichsweise niedrigen Anzahl an Schutzsuchenden gelegen, so dass Registrierung und Ausgabe der Ankunftsnachweisen zeitnah und geordnet erfolgen konnte, heißt es im Bericht weiter.

Das Vorhalten der Technologie in allen AsylbLG-Leistungsbehörden sei flächendeckend nicht notwendig, führt die Regierung aus. Entsprechend werde der Gesetzgeber prüfen, ob auf die durch einzelne Länder mitgeteilte Möglichkeit der hilfsweisen Unterstützung der AsylbLG-Leistungsbehörden durch die Ausländerbehörden im Rahmen der Identitätsprüfung zurückgegriffen werden könne. „Es ist auf jeden Fall weiterhin sicherzustellen, dass die Identität in Zweifelsfällen biometrisch überprüft werden kann“, schreibt die Bundesregierung.

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