21.12.2022 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 768/2022

Neue Grundlage für Teilhabeberatung

Berlin: (hib/CHE) Aktuell werden insgesamt 463 Standorte der „Beratungsstellen zur Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung“ (EUTB) in 286 Regionen gefördert. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/4941) auf eine Kleine Anfrage (20/4628) der CDU/CSU-Fraktion.

Die Regierung verteidigt in der Antwort ferner die Umstellung von einer Projektförderung hin zum Regelbetrieb: Dies sei in der vergangenen Legislaturperiode so beschlossen worden. Die Umstellung der bisherigen zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch stärke das bundesweite Netzwerk der EUTB-Angebote in seiner Struktur und Qualität und berücksichtige die Erkenntnisse aus der Projektförderung. „Damit der Zuschuss dem Grund und der Höhe nach bestimmbar ist, müssen die zuschussfähigen Vollzeitäquivalente mit Start des Antrags- und Bewilligungsverfahrens fest mit einer konkreten Region verbunden sein.“ Damit werde die Entscheidung über die Bewilligung von Anfang an transparent.

„Im Ergebnis führen die Umstellung von Förderung auf Zuschussfinanzierung und die damit einhergehende Antragstellung und Bewilligung unvermeidbar dazu, dass es zu Veränderungen bei den EUTB-Angeboten in den Regionen kommt“, schreibt die Regierung weiter.

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