Bundesregierung weist auf Länderzuständigkeit hin
Berlin: (hib/SCR) Auf die grundsätzliche Zuständigkeit der Länder für den Bildungsbereich verweist die Bundesregierung wiederholt in der Antwort (20/4924) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/3192). Darin hatte sich die Fraktion unter anderem nach dem „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ erkundigt und wollte Auskunft beispielsweise über die Evaluierung des Programms.
Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung ausführt, handelt es sich bei dem Aktionsprogramm nicht, wie von den Fragestellern angenommen worden sei, um ein Bundesprogramm, da dafür eine Finanzierungskompetenz des Bundes notwendig wäre, die im Bildungsbereich nicht gegeben sei. „Um die Länder in der Corona-Pandemie angesichts der ungewöhnlichen Herausforderungen beim Aufholen von Lernrückständen dennoch unterstützen zu können, wurde den zusätzlichen finanziellen Belastungen der Länder durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder Rechnung getragen“, führt die Regierung aus. Angesichts der Zuständigkeitsverteilung sei „die Befristung und Einmaligkeit der Umsatzsteuerverteilung zu Gunsten der Länder über die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes allgemeiner Konsens und integraler Bestandteil der politischen Vereinbarung von Bund und Ländern“ gewesen. Die Mittel hätten somit direkt die Haushalte der Länder verstärkt und „unterstützen bzw. ermöglichen auf diese Weise das Aufsetzen von 16 Länderprogrammen“. Für deren Umsetzung und Evaluierung seien die Länder zuständig, die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits vorliegenden Zwischenberichte und die für 2023 vorgesehenen Abschlussberichte.
Ferner geht die Bundesregierung auf Fragen der Unionsfraktion auf das von der Bundesregierung angekündigte „Startchancen-Programm“ ein. „Ausgangslage und Zielrichtung“ würden sich deutlich vom Corona-Aktionsprogramm unterscheiden, heißt es in der Antwort. Das Programm solle sich an 4.000 allgemein- und berufsbildende Schulen in „herausfordernder Lage“ entlang der gesamten Bildungskette richten. „Die im Rahmen des Programms geförderten Schulen sollen Modellcharakter entwickeln und damit Impulse für eine systemische Veränderung zur nachhaltigen Steigerung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens geben“, führt die Bundesregierung aus. Die genaue konzeptionelle und rechtliche Ausgestaltung wird laut Antwort noch innerhalb der Bundesregierung diskutiert. Zur Umsetzung bedürfe es zudem noch Verhandlungen mit den Ländern. „Unter Berücksichtigung des hierfür erforderlichen zeitlichen Vorlaufs wird nach aktuellem Planungsstand eine Umsetzung ab dem Schuljahr 2024/25 angestrebt“, schreibt die Bundesregierung.