05.01.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 7/2023

Fachaufsicht über Unfallversicherungsträger

Berlin: (hib/CHE) Die Rechts- und Fachaufsicht über die bundesunmittelbaren Unfallversicherungsträger im Bereich der Prävention führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und über die Unfallversicherung Bund und Bahn das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Das erläutert die Bundesregierung in einer Antwort (20/5039) auf eine Kleine Anfrage (20/4240) der Fraktion Die Linke zur Fachaufsicht über die Unfallversicherungsträger.

In der Antwort schreibt die Regierung weiter: „Die Erfüllung des Präventionsauftrags, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, erfolgt zunächst nach dem Leitprinzip der Selbstverwaltung. Als selbstverwaltete Körperschaften des öffentlichen Rechts haben die Unfallversicherungsträger bei ihrer Aufgabenerfüllung das Recht und die Pflicht zur Ersteinschätzung, welche Maßnahmen der Prävention angemessen, erforderlich und verhältnismäßig sind.“ Fachaufsicht und Selbstverwaltung stünden in einem Spannungsverhältnis, das unter Wahrung eines institutionell geschützten Kernbereichs der Selbstverwaltung zu einem schonenden Ausgleich gebracht werden müsse. Ein Instrument der Fachaufsicht sei die Genehmigung von Unfallverhütungsvorschriften. BMAS und BMI achteten ferner darauf, die grundlegenden strategischen und operativen Ziele der Unfallversicherungsträger in der Prävention zu kennen und - soweit möglich - gemeinsam fortzuentwickeln. Im Wirkungskreis des konkreten Präventionshandelns der Unfallversicherungsträger übten BMAS und BMI die Fachaufsicht anlassbezogen aus, insbesondere bei Anhaltspunkten zu möglichen Präventionsdefiziten, so die Bundesregierung.

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