05.01.2023 Verteidigung — Antwort — hib 9/2023

Ermittlungen des MAD in digitalen Medien

Berlin: (hib/AW) Der Militärische Abschirmdienst (MAD) führt gemäß Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MADG) im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung offene, verdeckte oder legendierte Ermittlungen in digitalen und sozialen Medien durch. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4943(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/4656(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) mit. Im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nehme der MAD nach Maßgabe des Paragrafen 12 Absatz 3a des MDAG zudem Einsicht in öffentlich sichtbare Internetseiten sowie in den öffentlich sichtbaren Teil sozialer Netzwerke.