06.01.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 11/2023

Agententätigkeit in Deutschland

Berlin: (hib/CHE) In den vergangenen fünf Jahren sind in verschiedenen Zusammenhängen ausschließlich Entsandte der Botschaft der Russischen Föderation sowie von Generalkonsulaten der Russischen Föderation im mittleren zweitstelligen Bereich zur Persona Non-Grata erklärt worden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/5121) auf eine Kleine Anfrage (20/4801) der Fraktion Die Linke. Hintergründe seien unter anderem 2018 der Giftgas-Anschlag gegen Sergej Skripal und seine Tochter im britischen Salisbury, 2019 und 2021 der Mord im Kleinen Tiergarten sowie 2022 russische Menschenrechtsverletzungen im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, unter anderem in Butscha, gewesen. Die Ausweisungen 2018 und 2022 waren demnach jeweils Teil einer gemeinsamen EU-Aktion. Ermittlungsverfahren gegen den Personenkreis aufgrund des Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit für einen fremden Nachrichtendienst wurden von der Bundesanwaltschaft nicht eingeleitet, da die genannten Personen nach den Paragrafen 18, 19 des Gerichtsverfassungsgesetzes von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit sind.

Wie viele Vertreter ausländischer Staaten derzeit in Deutschland diplomatische Immunität genießen, beantwortet die Regierung nicht. Aus Gründen des Staatswohls könne die Beantwortung nicht offen erfolgen. Eine Offenlegung der angefragten, nach einzelnen Ländern aufgeschlüsselten Informationen würde sich negativ auf die außenpolitischen Belange Deutschlands auswirken, schreibt die Bundesregierung.

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