09.01.2023 Bundestagsnachrichten — Kleine Anfrage — hib 13/2023

Weitere Nachfragen der AfD zu Webseiten-Löschung

Berlin: (hib/VOM) Ergänzende Fragen „zum Bericht über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die damalige Bundeskanzlerin“ formuliert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/5059). Dabei geht es um eine Aussage Merkels zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020. Die Fraktion verweist auf ihre früheren Kleinen Anfragen (20/2710, 20/4023) und die jeweiligen Antworten der Bundesregierung (20/2837, 20/4255). Die AfD hatte in ihren damaligen Anfragen auf einen Medienbericht verwiesen, wonach „ein dezenter Hinweis“ aus den Reihen des Bundesverfassungsgerichts der Grund dafür gewesen sei, dass die entsprechende Aussage der damaligen Kanzlerin von der Webseite der Bundesregierung gelöscht worden sei. Damit habe sich der von AfD angestrengte Eilantrag erledigt gehabt. Die Fraktion hatte die Regierung gefragt, ob es einen solchen Hinweis gab und wenn ja, welchen Inhalt dieser hatte. Die Regierung hatte in ihren Antworten auf die Aktenlage verwiesen. Ihr jetzigen Nachfragen begründet die Fraktion damit, den Grund für den aus ihrer Sicht „unzulänglichen Akteninhalt“ in Erfahrung zu bringen und „zu erhellen, ob die Bundesregierung auch solche Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat, die nicht in der Prüfung des Akteninhalts bestehen“.

Die Fraktion will daher wissen, wie sich die Bundesregierung erklärt, dass der Akteninhalt keinen Hinweis auf die Person enthält, welche die Entscheidung traf, die Mitschrift von der Webseite zu entfernen. Sie fragt, ob die Bundesregierung diese Person kennt und ob dieser Person zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung der „dezente Hinweis aus den Reihen des Gerichts“ bekannt war. Gefragt wird schließlich auch, welche Möglichkeiten zur Aufklärung die Bundesregierung genutzt hat.

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