10.01.2023 Wirtschaft — Antwort — hib 17/2023

Eingestufte Antworten zu COSCO-Beteiligung in Hamburg

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung verweigert auf zahlreiche Fragen der CDU/CSU-Fraktion zur Beteiligung des chinesischen Staatsunternehmens COSCO an dem Hamburger Hafenterminal Tollerort eine öffentliche Antwort. Mit Verweis auf verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse und Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen im Rahmen des Investitionsprüfungsverfahrens begründet die Bundesregierung in der Antwort (20/5110) auf die Kleine Anfrage der Union (20/4572), dass die entsprechenden Angaben eingestuft als Verschlusssache „VS - Vertraulich“ in der Geheimschutzstelle des Bundestages hinterlegt worden sind. Das betrifft unter anderem Fragen nach Entscheidungs- und Mitbestimmungsrechten, Einsicht in Unterlagen durch COSCO, Weisungsbefugnissen und Vetorechten. Gleiches gilt für Fragen zu Auflagen der Teiluntersagung der Beteiligung durch die Bundesregierung.

Marginalspalte