11.01.2023 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 18/2023

Nationale Strategie gegen Antisemitismus

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (20/5151) liegt die erste „Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben“ vor. Sie hat laut Präambel „zum Ziel, Jüdinnen und Juden in Deutschland zu stärken und ihre Lebensrealitäten sichtbarer zu machen“. Auch soll sie dazu beitragen, jüdische Gegenwart und Geschichte in ihrer Vielfalt und Vielschichtigkeit zu zeigen und zu vermitteln, wie es in der Vorlage weiter heißt. Danach versteht sie Antisemitismus „als Problem der gesamten Gesellschaft und soll dazu befähigen, ihn auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen zu verhindern und zu bekämpfen“.

Die Strategie zielt der Unterrichtung zufolge auf die Schaffung von Strukturen für das gemeinsame und zielgerichtete Handeln staatlicher und zivilgesellschaftlicher Akteure und zeigt auf, „welche Handlungsfelder einbezogen werden müssen, um Judenhass als gesellschaftlichem Querschnittsphänomen vorzubeugen und ihn angemessen breit zu bekämpfen“. Dazu werden fünf zentrale Handlungsfelder benannt, nämlich „Datenerhebung, Forschung und Lagebild“, „Bildung als Antisemitismusprävention“, „Erinnerungskultur, Geschichtsbewusstsein und Gedenken“, „Repressive Antisemitismusbekämpfung und Sicherheit“ sowie „Jüdische Gegenwart und Geschichte“. In diese fünf Handlungsfelder fließen Handlungsaufträge aus drei sogenannten Querschnittsdimensionen ein: der „Betroffenenperspektive“, der „Strukturbildung“ und der „Digitalität“.

Diese Querschnittsdimensionen und Handlungsfelder, die in der Unterrichtung erläutert werden, sollten laut Vorlage für eine ganzheitliche und nachhaltige Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus gleichermaßen berücksichtigt werden. Dabei veranschaulichen ausgewählte Beispiele aus Bund und Ländern, wie Maßnahmen zur Erreichung der in diesem „5×3-Modell“ enthaltenen Ziele in der Praxis ausgestaltet sein können.

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