18.01.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 31/2023

Mindestbesichtigungsquote beim Arbeitsschutz

Berlin: (hib/CHE) Die Länder haben zugesichert, alle Anstrengungen zu unternehmen, die Mindestbesichtigungsquote von Unternehmen durch die Arbeitsschutzkontrollbehörden bis 2026 zu erfüllen. „Die Bundesregierung hat derzeit keinen Anlass, dies in Zweifel zu ziehen“, schreibt sie in einer Antwort (20/5131) auf eine Kleine Anfrage (20/5010) der Fraktion Die Linke. Die Fraktion hatte die Anfrage als Nachfrage zu einer früheren Regierungsantwort zu diesem Thema gestellt.

Wie die Bundesregierung nun schreibt, erfolge die Erarbeitung einer einheitlichen Datengrundlage für die Mindestbesichtigungsquote durch die Länder in eigener Angelegenheit, der enge Austausch des Bundes mit den Ländern dazu werde fortgeführt. „Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz und der Einführung einer Mindestbesichtigungsquote soll die staatliche Aufsicht sowohl quantitativ als auch qualitativ verbessert werden. Die Gespräche mit den Ländern zu einer Verwaltungsvorschrift, die auch Fragen der Besichtigungsstandards umfasst, laufen derzeit. Die Arbeitsschutzaufsicht wird gemäß Artikel 84 Absatz 1 des Grundgesetzes von den Ländern als eigene Angelegenheit ausgeführt“, erläutert die Regierung.

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