23.01.2023 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 48/2023

Gesetzentwurf zur Durchführung zweier EU-Verordnungen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/5333) zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem („Entry/Exit System - EES) und über ein Europäisches Reiseinformations- und - genehmigungssystems (Etias) vorgelegt. Die sogenannte EES-Verordnung sieht laut Vorlage die Speicherung des Zeitpunkts und Orts der Ein- und Ausreise und etwaiger Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen, im EES vor. Für Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein stelle die Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes im Rahmen der jeweiligen Assoziierungsabkommen dar.

Die “Etias-Verordnung„ regelt den Angaben zufolge die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (“European Travel Information and Authorization System„). Ziel des Systems sei, festzustellen, “ob ein von der Visumpflicht befreiter Drittstaatsangehöriger zur Einreise in den Schengenraum berechtigt ist und ob mit seiner Einreise ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist„.

Der Gesetzentwurf enthält laut Bundesregierung zwei neue Stammgesetze mit speziellen Vorschriften zur Durchführung der beiden Verordnungen, die unmittelbar und allgemein gelten. Zudem sieht er unter anderem “die infolge der Einführung der europäischen Mechanismen EES und Etias notwendigen Anpassungen des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vor„. Hierbei werde sichergestellt, dass eine erforderliche europäische Reisegenehmigung Voraussetzung für einen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet wird und hieran anknüpfende Normen unionsrechtskonform angepasst werden.

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