24.01.2023 Recht — Antwort — hib 50/2023

Keine Auskunft zu Auslieferungsersuchen

Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung gibt grundsätzlich keine Auskünfte zu Ermittlungsverfahren, die im Verantwortungsbereich der Länder liegen. Auch zu laufenden Rechtshilfe- und Auslieferungsersuchen sowie Fahndungsmaßnahmen äußere sie sich nicht, um deren Durchführung nicht zu gefährden, heißt es in einer Antwort (20/5133) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5020). Die Fraktion hatte nach neuen Erkenntnissen „zur möglichen Auslieferung des rechten Aktivisten A.H.“ gefragt. In den beiden dazu in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage von den Abgeordneten angeführten und verlinkten Artikeln geht es um den als veganen Koch bekannt gewordenen Attila Hildmann.

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