24.01.2023 Recht — Antwort — hib 50/2023

Ermittlungen nach Brandanschlag von 1991 in Saarlouis-Roden

Berlin: (hib/SCR) Die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes (GBA) zum mutmaßlichen Mord an Samuel Kofi Yeboah am 19. Januar 1991 in Saarlouis-Fraulautern haben keine weiteren, über die bereits bekannten Anschläge oder Anschlagsversuche zum Gegenstand gehabt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/5080) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/4998). Die Fraktion hatte darin auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (20/2118) verwiesen. Demnach hatten sich aus den Ermittlungen des GBA Erkenntnisse unter anderem zu einem versuchten Sprengstoffanschlag auf das PDS-Büro in Saarbrücken am 19. November 1990 und einer Brandlegung an einem Asylbewerberwohnheim in Saarlouis-Roden am 20. August 1991 ergeben. Laut aktueller Antwort hat der GBA in diesen Fällen keine Ermittlungen übernommen. Den Angaben zufolge hat in manchen Fällen die Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken die Vorfälle einer Überprüfung unterzogen. Zu diesen Verfahren nehme die Bundesregierung aus Gründen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung keine Stellung.

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