26.01.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 68/2023

Disziplinarverfahren gegen Ruhestandsbeamte des Bundes

Berlin: (hib/STO) Seit dem Jahr 2017 sind nach Angaben der Bundesregierung insgesamt 31 Disziplinarverfahren gegen Ruhestandsbeamte von Behörden des Bundes eingeleitet und rechtskräftig abgeschlossen worden. Dabei wurde in sieben Fällen eine Betätigung „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ (Paragraf 77 Absatz 2 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes) festgestellt, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/5252) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5016) weiter hervorgeht. Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass aufgrund zwingender Tilgungsfristen des Bundesdisziplinargesetzes und der damit verbundenen Entfernung von Einträgen in der Personalakte von Amts wegen „nicht ausgeschlossen werden kann, dass die erhobenen Daten die Fallzahlen nicht vollständig abbilden“.

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