Ortskräfte-Konzept für Deutschland gefordert
Berlin: (hib/CRS) Der Vorsitzende des Patenschaftswerks Afghanische Ortskräfte, Markus Grotian, hat sich gestern im Afghanistan-Untersuchungsausschuss des Bundestages für ein Ortskräfte-Konzept ausgesprochen, um chaotische Zustände wie in Kabul im 2021 bei zukünftigen Evakuierungen zu vermeiden. Für „jeden, der für uns arbeitet“, müsse eine Gefährdungsanalyse gemacht werden, sagte Grotian, der bereits bei zahlreichen öffentlichen Auftritten auf die Probleme der Ortskräfte aus Afghanistan hingewiesen hat. Die Gefährdungsanalyse müsse regelmäßig aktualisiert werden. Nur so könne den Menschen geholfen werden, die sich in ihren Ländern für Deutschland exponierten, mahnte der Berufssoldat.
Für deutsche Staatsbürger existiere ein Evakuierungsregularium, für Ortskräfte jedoch nicht, betonte der Zeuge. Die Zahl der gegebenenfalls zu rettenden Menschen müsse jedoch im Vorfeld bekannt sein. Außerdem dürften Mitarbeiter von Subunternehmern in Zukunft nicht aus dem Ortskräfteverfahren ausgeschlossen werden.
Grotian beschrieb chaotische Zustände bei den deutschen Behörden vor und während der Evakuierung in Afghanistan im Jahr 2021. Wer zu den Ortskräften und deren Kernfamilie zählte, sei lange umstritten gewesen. Selbst nachdem die Definition der aufnahmeberechtigten Personengruppe geändert und dieser Kreis erweitert worden sei, hätten die Behörden mangels entsprechender Weisungen Schwierigkeiten gehabt, diese Änderungen umzusetzen. Die Änderung der Definition während der Evakuierung habe die Operation erschwert, sagte der Zeuge.
Als einen wichtigen Punkt bei der Evakuierung und Integration der Ortskräfte nannte Grotian die Familienzusammenführung. Die afghanischen Ortskräfte, die bis 2015 aus dem Land geholt wurden, seien später frustriert gewesen, weil der Familiennachzug zu lange gedauert oder nicht funktioniert habe. Im August 2021 habe er im Bundesinnenministerium eine Weisung gesehen, der zufolge die Ortskräfte bei der Antragstellung begründen mussten, warum ihre volljährigen Kinder nicht in Afghanistan bleiben dürften. Die Anträge seien bereits im April 2021 gestellt worden.
Ortskräfte seien bei internationalen Einsätzen wertvoll und wichtig, sagte Grotian. Sie würden die Bundeswehrlager putzen oder bewachen und gesellschaftliche und sprachliche Lücken überbrücken. Sie würden umso wertvoller, je länger der Einsatz dauere.
Seiner Beobachtung zufolge würden die Arbeitsverträge mit den Ortskräften in einer rechtlichen Grauzone abgeschlossen. Die Verträge seien nur auf Deutsch gültig, aber die Ortskräfte sprächen selten Deutsch. Widersprechen könnten sie innerhalb von drei Monaten in Bonn, was für Menschen in Afghanistan kaum möglich sei. Außerdem riskierten sie eine sofortige Entlassung, wenn sie Widerspruch meldeten, was oft vorgekommen sei. Er habe den Eindruck, mit solchen „bürokratischen Tricks“ sei versucht worden, die Ortskräfte an einer Einreise nach Deutschland zu hindern.
In den Jahren 2014 bis 2015 hätten etwa 40 Prozent der Ortskräfte eine Zusage bekommen. Nach der großen Flüchtlingswelle im Jahr 2015 sei diese Zahl auf ein bis zwei Prozent gesunken. Vor diesem Datum habe das Prinzip „im Zweifel für die Afghanen“ gegolten, danach „im Zweifel gegen die Afghanen“, urteilte Grotian.
Er habe versucht, die Probleme darzustellen und mit mehreren Briefen und E-Mails vor allem die Politiker zu erreichen, die für die entsprechenden Regelungen verantwortlich seien. So habe er unter anderem auch die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) angeschrieben. In der Regel habe er keine Antwort bekommen. Nachdem der Untersuchungsausschuss die Ministerien nach Unterlagen gefragt habe, hätten ihn diese um Erlaubnis für die Weitergabe gebeten. Da habe er verstanden, dass die Mails bei den Adressaten angekommen seien.
Der Zeuge informierte den Ausschuss auch über die Arbeit seines Vereins. Das Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte e.V. sei nicht nur für die Ortskräfte der Bundeswehr, sondern für alle Ortskräfte zuständig, die für deutsche Ministerien gearbeitet hätten. Der Verein begleite die ehemaligen Ortskräfte in drei wichtigen Säulen ihrer Integration. Grotian definierte diese als „Sprache lernen, einen Job und eine eigene Wohnung haben“. Das seien die Voraussetzungen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, was das Ziel sei.
Die Sitzung des Untersuchungsausschusses wurde in der nicht-öffentlichen Anhörung eines Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes (BND) fortgesetzt.