Auswirkungen hoher Energiekosten auf ambulante Versorgung
Berlin: (hib/NKI) Die Auswirkungen von steigenden Energiekosten und von Inflation auf die ambulante Versorgung vor allem von Arztpraxen in der Radiologie, der Strahlentherapie sowie von Dialysezentren ist Thema einer Kleinen Anfrage (20/5341) der CDU/CSU-Fraktion.
Die Bundesregierung wird nun unter anderem danach gefragt, ob es zu Einschränkungen in der ambulanten Versorgung einschließlich der ambulanten geburtshilflichen Versorgung aufgrund der steigenden Energiekosten und Inflation in einzelnen Bundesländern gekommen sei und welche fachärztlichen Gruppen von diesen Einschränkungen besonders betroffen seien.
Hintergrund sei das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz „zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung sonstiger Vorschriften“ sowie „das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“. Dort seien die Praxen der niedergelassenen Vertragsärzteschaft nicht als Begünstigte im Rahmen eines Härtefallfonds vorgesehen, heißt es in der Unionsanfrage.
Das treffe insbesondere fachärztliche Gruppen, die nachweislich viel Strom verbrauchen, wie Radiologie, Strahlentherapie und Nephrologie. In den Medien und in der Fachpresse werde berichtet, dass Praxen aus diesem Grund möglicherweise ihre Leistungen einschränken müssten, da sie Zuwächse bei Energiekosten und die gegenwärtige Inflationsentwicklung über die reguläre Vergütung nicht mehr ausgleichen könnten.