01.02.2023 Verkehr — Antwort — hib 78/2023

Regelmäßiges Ausbau-Monitoring der Ladeinfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) Zum Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland findet laut Bundesregierung ein regelmäßiges Monitoring statt. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/5322) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5053) hervor. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II verfolge die Bundesregierung eine Gesamtstrategie für den Aufbau eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastrukturnetzes, heißt es in der Antwort.

Zur Bedarfsermittlung würden Zielkorridore basierend unter anderem auf dem Fahrzeug-Hochlauf und den erwarteten Entwicklungen im Technikbereich, wie etwa der Ladegeschwindigkeit oder der Batteriegröße, ermittelt und regelmäßig aktualisiert. Als einen weiteren Faktor benennt die Regierung die installierte Ladeleistung. Der Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur hängt der Antwort zufolge ferner davon ab, wie viel nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur vorhanden ist. „Entsprechend erfolgt ein regelmäßiges Ausbau-Monitoring der Ladeinfrastruktur in Deutschland“, heißt es in der Vorlage.

Zur Beantwortung der Frage, wie sichergestellt wird, dass das für die Ladeinfrastruktur benötigte Stromnetz vorhanden ist, schreibt die Bundesregierung: Für das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen im Pkw-Bereich würden im Jahr 2030 rund 50 Terawattstunden (TWh) Strom benötigt. Insgesamt gehe die Bundesregierung bis zum Jahr 2030 von einem Anstieg des Bruttostromverbrauchs in Deutschland auf 680 bis 750 TWh aus.

Für die Deckung des zusätzlichen Strombedarfs sei der Ausbau der erneuerbaren Energien zentral. Dementsprechend sehe das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Windenergie-auf-See-Gesetz einen Ausbau der erneuerbaren im Stromsektor bis zum Jahr 2030 auf 115 Gigawatt (GW) Wind an Land, 30 GW Wind auf See sowie 215 GW Photovoltaik vor, „um bis zum Jahr 2030 mindestens 80 Prozent des Stromverbrauchs mit erneuerbaren Energien zu decken“.

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