03.02.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 82/2023

Archivierung dienstlicher Kommunikation

Berlin: (hib/STO) Um den Archivierung dienstlicher Kommunikation der Mitglieder der Bundesregierung geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/5425) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5160). Danach werden in der Bundesregierung Informationen, sofern sie für die inhaltliche Bearbeitung eines Verwaltungsvorgangs relevant sind, in geeigneter Form entsprechend der Registraturrichtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut in den Bundesministerien veraktet. Die Veraktung erfolge unabhängig davon, ob per Telefonat, E-Mail, SMS oder persönlichem Gespräch etc. kommuniziert worden ist. Alle aktenrelevanten Unterlagen werden den Angaben zufolge „zu gegebener Zeit gemäß Paragraf 5 des Bundesarchivgesetzes dem Bundesarchiv angeboten“.

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