06.02.2023 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 83/2023

Regierung zur Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes

Berlin: (hib/SAS) 51 von 57 Verteilnetzbetreibern sind laut einer Abfrage der Bundesnetzagentur in der Lage, Betriebsmittel in der Hochspannung zentral zu schalten. In der Niederspannung, dem so genannten Haushaltsstrom, kann demnach allerdings derzeit keiner der abgefragten Verteilnetzbetreiber Netze dynamisch steuern. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/5444) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5198) hervor. Die Union hatte darin nach der geplanten Neufassung des Paragrafen 14 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gefragt. Diese sieht eine Reduzierung der Netzentgelte für diejenigen Verbraucher vor, die mit dem Netzbetreiber eine Vereinbarung über die netzorientierte Steuerung von Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen abgeschlossen haben.

Konkret hatten die Abgeordneten von der Bundesregierung unter anderem erfahren wollen, wie viele Verteilnetzbetreiber ihre Netze dynamisch steuern können, weshalb eine Leistungsreduzierung nicht als Ultima Ratio betrachtet wird und warum Batteriespeicher, die eine Flexibilität mit sich bringen und damit Abschaltungen verhindern könnten, in diesem Verfahren als steuerbare Verbraucher eingestuft werden.

Zur Beantwortung letzterer Fragen erklärt die Bundesregierung, dass die Leistungsreduzierung im Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur als Ultima Ratio vorgesehen sei. Batteriespeicher würden im Rahmen des Festlegungsverfahrens nach Paragraf 14 EnWG „adressiert, da sie ähnlich wie Wärmepumpen und Elektromobile über ein hohes Maß an Flexibilität verfügen“. Eine darüber hinaus gehende Nutzung der Flexibilität von Batteriespeichern bleibe aber „unangetastet und dem Markt überlassen“, heißt es in der Regierungsantwort.

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