Union fragt nach Vollzugspraxis der Dopingopfer-Hilfe
Berlin: (hib/MIS) Auf Grundlage der beiden Dopingopfer-Hilfegesetze sind bis zum Jahr 2020 mehr als 15 Millionen Euro Entschädigungen an einstige DDR-Leistungssportler ausgezahlt worden. Hieran wurde der ehemaligen Vorsitzenden des Berliner Vereins „Doping-Opfer-Hilfe“, ein großer Anteil zugeschrieben, schreiben die Unionsabgeordneten in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5452) zur „Vollzugspraxis bei der Anwendung der Gesetze zur Dopingopferhilfe“. Weiter heißt es darin, einem Medienbericht zufolge wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Zweifel an der Person der ehemaligen Vorsitzenden laut: Sie habe bei den Schilderungen über das Ausmaß des DDR-Dopings „übertrieben, gelogen, sogar ihre eigene Biographie verfälscht, um interessanter zu erscheinen“. Da die erhobenen Vorwürfe geeignet seien, das gesamte System der Doping-Opfer-Hilfe zu diskreditieren, sei es erforderlich, die Vollzugspraxis der Gesetze in der Vergangenheit zu beleuchten.
Deshalb wollen die Fragesteller unter anderem wissen, wie viele Anträge auf der Grundlage der Dopingopfer-Hilfegesetze gestellt wurden, wie viele angenommen und wie viele abgelehnt und welche Gremien und welche Personen über die Anträge entschieden haben.