Union fragt nach Vollzugspraxis der Dopingopfer-Hilfe
Berlin: (hib/MIS) Auf Grundlage der beiden Dopingopfer-Hilfegesetze sind bis zum Jahr 2020 mehr als 15 Millionen Euro Entschädigungen an einstige DDR-Leistungssportler ausgezahlt worden. Hieran wurde der ehemaligen Vorsitzenden des Berliner Vereins „Doping-Opfer-Hilfe“, ein großer Anteil zugeschrieben, schreiben die Unionsabgeordneten in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5452(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) zur „Vollzugspraxis bei der Anwendung der Gesetze zur Dopingopferhilfe“. Weiter heißt es darin, einem Medienbericht zufolge wurden in den vergangenen Jahren vermehrt Zweifel an der Person der ehemaligen Vorsitzenden laut: Sie habe bei den Schilderungen über das Ausmaß des DDR-Dopings „übertrieben, gelogen, sogar ihre eigene Biographie verfälscht, um interessanter zu erscheinen“. Da die erhobenen Vorwürfe geeignet seien, das gesamte System der Doping-Opfer-Hilfe zu diskreditieren, sei es erforderlich, die Vollzugspraxis der Gesetze in der Vergangenheit zu beleuchten.
Deshalb wollen die Fragesteller unter anderem wissen, wie viele Anträge auf der Grundlage der Dopingopfer-Hilfegesetze gestellt wurden, wie viele angenommen und wie viele abgelehnt und welche Gremien und welche Personen über die Anträge entschieden haben.