CDU/CSU fragt nach Verbot der Provisionsberatung
Berlin: (hib/HLE) Um ein mögliches Verbot der Zahlung von Provisionen bei der Finanzberatung geht es in einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5487). Die Bundesregierung soll zu Äußerungen der zuständigen EU-Kommissarin Mairead McGuinness Stellung nehmen, wonach in der neuen EU-Kleinanlegerstrategie ein Verbot von Anlageberatungen auf Provisionsbasis verankert werden könne. Die Regierung wird gefragt, ob ihr Erkenntnisse vorliegen, wie sich ein mögliches Verbot der provisionsgestützten Anlageberatung auf die Entwicklung der privaten Altersvorsorge bei Kleinanlegern und Anlegern aus dem Niedriglohnsektor in Deutschland auswirken würde. Außerdem erkundigen sich die Abgeordneten nach der Marktstellung von Honorarberatern in Deutschland und nach den Auswirkungen der Einführung eines Provisionsdeckels von 2,5 Prozent zum 1 Juli 2022.
In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage vertreten die Abgeordneten die Ansicht, dass ein Nebeneinander von Provisions- und Honorarberatung aus wettbewerblichen, verbraucherschutzrechtlichen und auch aus sozialpolitischen Gründen zielführend sei. Zudem sei eine Honorarberatung für Kunden bei Anlagebeträgen bis 25.000 Euro teurer als eine provisionsbasierte Beratung. Über die Hälfte aller Investitionen von Kunden lägen unter 5.000 Euro bei einer Einmalanlage beziehungsweise unter 100 Euro bei monatlicher Sparrate. Überdies betrage das Finanzvermögen deutscher Haushalte etwa 16.900 Euro.