08.02.2023 Wirtschaft — Verordnung — hib 92/2023

Außenwirtschaftsordnung wegen Waffenembargos geändert

Berlin: (hib/EMU) Mit einer Änderung der Außenwirtschaftsvorordnung einschließlich der Ausfuhrliste kommt die Bundesregierung mehreren Beschlüssen der Europäischen Union (EU) nach. Wie aus der 19. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (20/5192) hervorgeht, wurde das von den Vereinten Nationen verhängte Waffenembargo gegen bestimmte Personen in Haiti umgesetzt.

Zudem wurden aufgrund eines Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 20. September 2022 über restriktive Maßnahmen gegen die Zentralafrikanische Republik die bestehenden Ausnahmen vom Waffenembargo geändert. Diese Regelungen seien ebenfalls innerstaatlich umzusetzen, heißt es in der Begründung.

Zudem sollen die wegen des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine am 3. Juni und 6. Oktober 2022 vom EU-Rat beschlossenen restriktiven Maßnahmen gegen Russland umgesetzt werden. Diese sehen unter anderem ein Werbeverbot in Bezug auf Inhalte bestimmter Sender und Medienanstalten sowie das Verbot der Bekleidung von Posten in Leitungsgremien russischer Staatsunternehmen vor.

Die Verordnung sieht weiterhin vor, die Vorschriften zur Erhebung von Einfuhrdaten für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Marktbeobachtung zu streichen. Diese seien nicht mehr erforderlich, heißt es in der Verordnung.

Zudem werden mit der 19. Verordnung die Warennummern im Verzeichnis für die Außenhandelsstatistik, die den landwirtschaftlichen Bereich betreffen, angepasst und die im Jahr 2021 vereinbarten Änderungen des internationalen Wassenaar Abkommens in der Liste der Rüstungsgüter zu berücksichtigen. Das Wassenaar Abkommen kontrolliert den Export von konventionellen Waffen und sogenannten doppelverwendungsfähigen Gütern und Technologien.

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