13.02.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 111/2023

Regierung zur nuklearen Sicherheit nach Atomausstieg

Berlin: (hib/SAS) Forschungsreaktoren sind vom Atomausstiegsbeschluss nicht betroffen. Das stellt die Bundesregierung in der Antwort (20/5488) auf eine Kleine Anfrage (20/5325) der Unionsfraktion klar.

Auch nach dem Abschalten der letzten Atomkraftwerke spätestens zum 15. April 2023 zur kommerziellen Stromerzeugung werde die nukleare Sicherheit weiterhin „über sehr lange Zeiträume“ gewährleistet werden müssen, erklärt die Bundesregierung zum Hintergrund der vom Bundesamt für Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) herausgegebenen Publikation mit dem Titel „Atomausstieg in Deutschland - Viele Aufgaben der nuklearen Sicherheit bleiben“.

So würden zunächst weiterhin radioaktive Abfälle durch den Abbau von Atomkraftwerken sowie schwach- und mittelradioaktive Abfälle aus Industrie, Medizin und Forschung anfallen. Im Rahmen des Forschungs- und Ausbildungsprogramms TRIGA Mar II in Mainz entstünden so beispielsweise jährlich im Betrieb durchschnittlich zehn 200-Liter-Fässer unkonditionierter und fast ausschließlich brennbarer, schwach radioaktiver Abfall.

Die Unionsfraktion hatte sich in ihrer Anfrage nach der im November 2022 erschienenen BASE-Publikation erkundigt und unter anderem wissen wollen, ob mit der darin getroffenen Aussage der „Beseitigung aller Atomanlagen“ auch die Forschungsreaktoren in Deutschland gemeint sind.

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