17.02.2023 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 119/2023

Gesetzentwurf zur Durchführung zweier EU-Verordnungen

Berlin: (hib/STO) Der Bundesrat dringt auf Ergänzungen des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnungen über ein Ein- und Ausreisesystem („Entry/Exit System - EES“) und über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystems (Etias) (20/5333). In seiner als Unterrichtung (20/5665) vorliegenden Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf bemängelt der Bundesrat, dass darin bei der Auflistung zugriffsberechtigter Behörden der Generalbundesanwalt sowie die Generalstaatsanwaltschaften und Staatsanwaltschaften der Länder nicht aufgeführt werden.

Der Generalbundesanwalt, die Generalstaatsanwaltschaften und die Staatsanwaltschaften der Länder seien als Strafverfolgungsbehörden maßgeblich für die Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten zuständig, heißt es in der Stellungnahme. Diese Behörden erfüllten damit die in den zwei Verordnungen festgelegten Bedingungen für den Zugang zu den EES- und Etias-Informationen zu Strafverfolgungszwecken. Sie seien daher in den entsprechenden Durchführungsgesetzen ausdrücklich als zugriffsberechtigte Behörden zu benennen.

In ihrer Gegenäußerung sagt die Bundesregierung zu, das Anliegen des Bundesrates im parlamentarischen Verfahren zu prüfen. Zugleich weist sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die Aufnahme des Generalbundesanwalts, der Generalstaatsanwaltschaften der Länder sowie der Staatsanwaltschaften der Länder in der Praxis nicht erforderlich sei.

Die sogenannte EES-Verordnung sieht laut Gesetzentwurf die Speicherung des Zeitpunkts und Orts der Ein- und Ausreise und etwaiger Einreiseverweigerungen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten einreisen, im EES vor. Für Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein stelle die Verordnung eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstandes im Rahmen der jeweiligen Assoziierungsabkommen dar.

Die „Etias-Verordnung“ regelt den Angaben zufolge die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems („European Travel Information and Authorization System“). Ziel des Systems sei, festzustellen, „ob ein von der Visumpflicht befreiter Drittstaatsangehöriger zur Einreise in den Schengenraum berechtigt ist und ob mit seiner Einreise ein Risiko für die Sicherheit, ein Risiko der illegalen Einwanderung oder ein hohes Epidemierisiko verbunden ist“.

Der Gesetzentwurf enthält laut Bundesregierung zwei neue Stammgesetze mit speziellen Vorschriften zur Durchführung der beiden Verordnungen, die unmittelbar und allgemein gelten. Zudem sieht er unter anderem „die infolge der Einführung der europäischen Mechanismen EES und Etias notwendigen Anpassungen des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze vor“.

Marginalspalte