22.02.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 128/2023

Asylanträge russischer Staatsangehöriger

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr haben laut Bundesregierung 2.851 russische Staatsangehörige in Deutschland einen Asylerstantrag gestellt. Zugleich kam es zu 2.594 Entscheidungen über Asylanträge russischer Staatsangehöriger, wie aus der Antwort der Bundesregierung (20/5676) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5185) weiter hervorgeht. Danach wurden 72 als Asylberechtigte anerkannt, während 138 Flüchtlingsschutz und 67 subsidiären Schutz erhielten.

Zudem wurden der Antwort zufolge von Anfang 2022 bis einschließlich Januar 2023 (Stand 2. Februar) insgesamt 1.162 Aufnahmeerklärungen für russische Staatsangehörige und deren Familienangehörige gemäß Paragraf 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Nach diesem Gesetzespassus ist einem Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn das Bundesinnenministerium oder die von ihm bestimmte Stelle zur Wahrung politischer Interessen Deutschlands die Aufnahme erklärt hat. Von den genannten 1.162 Aufnahmeerklärungen entfielen laut Vorlage 686 auf individuell gefährdete Personen und 476 auf Familienangehörige.

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