28.02.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 136/2023

Aufgabe des Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen

Berlin: (hib/STO) Die Aufgabe ihres seit Anfang Februar amtierenden Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen, Joachim Stamp, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5763) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5534). Darin verweist die Bundesregierung auf die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung der drei Regierungsparteien, „mit wesentlichen Herkunftsländern praxistaugliche und partnerschaftliche Migrationsvereinbarungen zu schließen“ und hierfür einen Sonderbevollmächtigten einzusetzen. Dessen Aufgabe sei es, den Abschluss solcher Vereinbarungen vorzubereiten, die unter Beachtung menschenrechtlicher Standards getroffen werden sollen.

Je nach Herkunftsland sollten dabei laut Vorlage „spezifische Lösungen gefunden werden, die etwa den Ausbau wirtschaftlicher Zusammenarbeit, den Technologietransfer, Visa-Erleichterungen, Jobbörsen und Qualifizierungsmaßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt, aber auch die Zusammenarbeit bei der Rückkehr ausreisepflichtiger ausländischer Staatsangehöriger umfassen können“. Damit sollten Fluchtursachen bekämpft und die irreguläre Migration reduziert sowie die Nutzung legaler Migrationsmöglichkeiten verbessert und Menschen in den Herkunftsländern vor Schleuserorganisationen geschützt werden. Wie genau solche Vereinbarungen ausgestaltet sein werden, werde maßgeblich vom jeweiligen Herkunftsland abhängen, heißt es in der Antwort weiter.

Marginalspalte