DOSB: Wettkampfteilnahme russischer Sportler verfrüht
Berlin: (hib/SAS) Der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Thomas Weikert, sieht die Zeit für eine Wiederzulassung russischer und belarussischer Sportler zu internationalen Wettkämpfen noch nicht gekommen. Das betonte er am Mittwochnachmittag während eines öffentlichen Gesprächs über Menschenrechte und Sport im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe.
Weikert machte deutlich, dass sich der Weltsport angesichts des andauernden russischen Krieges in der Ukraine in einer schwierigen Situation befinde. Die Vereine wollten Sportler nicht für die Handlungen ihrer Regierungen bestrafen. Zu den Bestrebungen innerhalb des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), die Tür für die Rückkehr russischer und belarussischer Athleten wieder zu öffnen, betonte Weikert, dass der DOSB nur eines von über 200 Nationalen Olympischen Komitees (NOK) sei. Man müsse zur Kenntnis nehmen, dass die große Mehrheit der NOK die Wiederzulassung jetzt „ausgestalten“ wolle.
Die Verantwortung für Menschenrechte stelle sich jedoch nicht nur bei sportlichen Großveranstaltungen unterstrich der DOSB-Präsident. Der DOSB habe daher begonnen, das Thema Sport und Menschenrechte in seinem Verantwortungsbereich „konsequent und systematisch zu verankern“. In den Bereichen Prävention von sexualisierter Gewalt, Integration und Inklusion etwa starte der Verband „nicht bei Null“, so Weikert. Aktuell arbeite der DOSB daran, die bestehenden Maßnahmen auszubauen und in einem Gesamtsystem zusammenzuführen. Dies bezeichnete er als eine der „wichtigsten Aufgaben für den DOSB der nächsten Monate und Jahre“.
Unterstützung erhalte der Verband dabei vom Center for Sports and Human Rights, erklärte der Geschäftsführer im DOSB-Menschenrechtsbeirat, Joachim Rücker. Im Zentrum der Arbeit stehe in diesem Jahr nach einer Risikoanalyse vor allem die Erstellung einer Menschenrechts-Policy.
Tobias Preuß und Maximilian Klein vom Verein Athleten Deutschland lenkten die Aufmerksamkeit auf die „alltäglichen Menschenrechtsrisiken“, denen gerade Spitzensportler ausgesetzt seien. Dazu gehörten etwa interpersonale Gewalt und Missbrauch, Diskriminierung und mangelnde Gleichstellung, Einschränkungen der Meinungs- und Vereinigungsfreiheit, aber auch fehlende ökonomische Teilhabe.
Es sei gut, dass sich der DOSB auf den Weg hin zu einer Menschenrechts-Policy begeben habe, lobte Klein, jedoch lasse eine deutliche Mehrheit der Verbände Menschenrechtsstrategien bisher vermissen. Auch Deutschland fehle es noch an einer schlüssigen Gesamtstrategie zum Schutz und zur Verwirklichung der Menschenrechte im Sport.
Preuß und Klein sprachen sich im Gespräch mit den Abgeordneten unter anderem dafür aus, staatliche Fördergelder an die Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten der Sportverbände auf Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu knüpfen. Die bisherigen Vorgaben des Bundes hierzu sollten erweitert werden. Auch gehöre das Thema Menschenrechte im Sport auf die außenpolitische Agenda.