02.03.2023 Arbeit und Soziales — Antrag — hib 161/2023

Anrechnung von Zuschlägen und Co. auf den Mindestlohn

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion dringt in einem Antrag auf eine Änderung im Mindestlohngesetz, damit Zulagen und Sonderzahlungen nicht auf den Mindestlohn angerechnet werden. In einem Antrag (20/5811), der am Donnerstagabend erstmalig im Bundestag beraten werden soll, führt die Fraktion aus, dass in vielen Arbeitsverhältnissen die Mindestlohngrenze von zwölf Euro pro Stunde nur bei einer rechnerischen Einbeziehung von Zulagen beziehungsweise Zuschlägen erreicht werde. Das führe dazu, dass es trotz erhöhtem Mindestlohn effektiv zu keine höhere Gesamtvergütung ausgezahlt werde. Zudem werde der Leistungsgedanke konterkariert, heißt es weiter.

Als Grund benennen die Abgeordneten, dass der Gesetzgeber seinerzeit „keine Klarstellung zur Definition des Mindestlohnes und zur Anrechenbarkeit von Zulagen, Zuschlägen und Sonderzahlungen auf den Mindestlohn vorgenommen“ habe. Damit sei die Frage der Anrechenbarkeit der Rechtssprechung überlassen worden. Von der Bundesregierung fordert die Fraktion daher einen Gesetzentwurf, der entsprechende Klarstellungen im Mindestlohngesetz vorsieht, und verweist auf die Regelung zu Nachtzuschlägen, die bereits jetzt nicht angerechnet würden.

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