06.03.2023 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 169/2023

Wenig Evaluation beim Qualifizierungschancengesetz möglich

Berlin: (hib/DES) Da die stattgefundenen Beratungsgespräche nicht nach ihren Anliegen differenziert werden, kann nicht nachverfolgt werden, wie viele Weiterbildungsberatungen nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG) seit Januar 2019 stattgefunden haben. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/5752) auf eine Kleine Anfrage der Links-Fraktion (20/5326). Auch demografische Daten zu der Berufsberatung im Erwerbsleben (BBiE) könnten aktuell noch nicht übermittelt werden, da der Einführungsprozess für diese Berufsberatungen erst Ende des Jahres 2022 abgeschlossen worden sei.

Auf die Frage, nach welchen Kriterien der Erfolg einer Beratung gemessen werde, antwortet die Bundesregierung, dass „Qualität und Wirkung der Beratung“ durch regelmäßige Kundenbefragungen erhoben werde. Eine gesonderte Befragung zu den Beratungen im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes erfolge jedoch nicht.

Das Gesetz trat am 1. Januar 2019 in Kraft und hat das Ziel, die berufliche Weiterbildung zu intensivieren. Durch zusätzliche Fördermöglichkeiten sollen sich so neben arbeitslosen und arbeitssuchenden Personen auch Beschäftigte weiterbilden können, um sich so auf den „technischen und wirtschaftlichen Strukturwandel der Arbeitswelt“ vorbereiten zu können.

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