06.03.2023 Finanzen — Antwort — hib 170/2023

1.614 Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern überprüft

Berlin: (hib/HLE) Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat im vergangenen Jahr in Mecklenburg-Vorpommern 1.614 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Damit ist die Zahl der Prüfungen gegenüber 2021 (1.526) gestiegen, geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5304) hervor. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit setzte nach Angaben der Regierung im Jahr 2022 in Mecklenburg-Vorpommern Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von 672.662 Euro fest. Die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS habe im vergangenen Jahr 549.625 Euro betragen. Die FKS habe insgesamt sechs bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt. Diese seien in den Branchen Friseurhandwerk, im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, im Gaststättengewerbe, im Beherbergungsgewerbe, im Taxi- und Mietwagengewerbe sowie in der Pflegebranche erfolgt.

Die Zahl der in den operativen Einheiten der FKS in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Mitarbeiter wird mit 192 angegeben. In der Vorbemerkung zu Antwort würdigt die Regierung die Arbeit der FKS, die „durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen beigetragen und so faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen ermöglicht“ habe.

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