09.03.2023 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort — hib 175/2023

Ukraine: Keine Hinweise für Spekulation mit Hilfsgeldern

Berlin: (hib/JOH) Der Bundesregierung liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die ukrainische Regierung Hochrisikospekulationen mit deutschen Hilfsgeldern durchführt. Das geht aus einer Antwort (20/5852) auf eine Kleine Anfrage (20/5658) der AfD-Fraktion hervor. Befragt nach Konsequenzen für die zukünftige Zusammenarbeit mit der Ukraine betont die Bundesregierung, sie äußere sich grundsätzlich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.

Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Anfrage auf eine vom ukrainischen Ministerium für Digitale Transformation Mitte März 2022 gestartete Aktion verwiesen, wonach Spenden für den Krieg gegen Russland künftig auch in Kryptowährungen ermöglicht werden sollten. Sie wollte daher wissen, ob die Ukraine mit Hilfsgeldern an der Krypto-Börse FTX spekuliert hat und was die Bundesregierung in diesem Fall für Schlussfolgerungen zieht.

Die Bundesregierung führt dazu aus, die Mittel der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) mit der Ukraine würden auf Basis notwendiger Bedarfe für die Unterstützung der Ukraine bereitgestellt. Außerdem müssten sie die für das jeweils angewandte Instrument einschlägigen Vorgaben und Kriterien erfüllen. „Diese Anforderungen haben sich seit dem 24. Februar 2022 nicht verändert“, erklärt sie.

Im Anhang führt die Bundesregierung außerdem die im Rahmen der bilateralen FZ mit der Ukraine seit Februar 2022 zugesagten Mittel auf. Danach ist der überwiegende Teil der insgesamt rund 390 Millionen Euro für das Programm zur Steigerung der Resilienz von Binnenvertriebenen vorgesehen (200 Millionen Euro). Mit 69 Millionen Euro unterstützt die Bundesregierung Wohnraum für Binnenvertriebene in Kooperation mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM).

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