09.03.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 176/2023

Verwendung des für Rückführungen genutzten BER-Terminals

Berlin: (hib/STO) Um den für Rückführungen genutzten Terminal am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/5862) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5635). Darin führte die Fraktion aus, dass nach einem Medienbericht das bislang für Sammelabschiebungen mittels Chartermaßnahmen genutzte Terminal 5 am Flughafen BER zum 31. März 2023 geschlossen werde, da der Mietvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH zu diesem Termin auslaufe und nicht verlängert worden sei.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort darlegt, gab es seitens des Bundes keine Entscheidung, den Terminal nicht weiter zu nutzen. Der bestehende Mietvertrag zwischen der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) laufe bis zum 31. März 2023, führt die Bundesregierung weiter aus. Die BImA habe bereits Verhandlungen mit der FBB über eine Verlängerung des Vertragsverhältnisses aufgenommen.

Auf die Frage, wie ein Wegfall des Abschiebeterminals am BER bis zur geplanten Inbetriebnahme eines dortigen Behördenzentrums kompensiert werden solle, schreibt die Bundesregierung, dass die „Erkundung möglicher temporärer Unterbringungsalternativen“ derzeit in der Verantwortung der BImA laufe. Diese prüfe verschiedene Möglichkeiten, zu denen auch eine Weiternutzung des Terminals 5 gehöre.

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