14.03.2023 Sport — Antwort — hib 181/2023

Regierung zur Förderung von Sportverantaltungen

Berlin: (hib/MIS) Die gemeinsam vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) in einem breiten Beteiligungsprozess erarbeitete und im März 2021 vorgestellte Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen (SGV) hat weiterhin Gültigkeit. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5853) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (20/5693) zur Förderung von in Deutschland stattfindenden Sportveranstaltungen durch den Bund hervor. Als Beispiele verweist die Regierung auf das Projekt „nachhaltige Sportgroßveranstaltungen in Deutschland“, mit dem für Verbände und Veranstalter relevante Standards und Handlungsempfehlungen in allen Bereichen der Nachhaltigkeit für SGV in Deutschland entwickelt und nachgehalten werden. Um die internationale Präsenz Deutschlands zu stärken, sei unter anderem das „International Leadership Programm“ aufgelegt worden, ein spezielles Weiterbildungsprogramm für aussichtsreiche deutsche Kandidatinnen und Kandidaten, die Spitzenpositionen in internationalen Sportgremien

Ferner führt die Regierung aus, dass das Bundesministerium des Innern und für Heimat Sportveranstaltungen im Inland auf Grundlage des „Programm des BMI zur Förderung des Leistungssports sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports auf nationaler und internationaler Ebene mit Rahmenrichtlinien (Leistungssportprogramm - LSP)“ vom 28. September 2005 und den dazu ergangenen Förderrichtlinien fördert. Eine Förderung von Sportveranstaltungen, die im Ausland ausgerichtet werden, erfolge nicht. Auf Grundlage des oben genannten Leistungssportprogramms und den dazu ergangenen Richtlinien fördere das BMI die Entsendung von deutschen Athletinnen und Athleten zu diesen Sportveranstaltungen.

In tabellarischer Form wird in der Regierungsantwort die Frage beantwortet, welche internationalen, europäischen, nationalen sowie regionalen Sportveranstaltungen in Deutschland der Bund in den Jahren 2021 und 2022 direkt oder indirekt unterstützt hat und welche der Bund nach derzeitiger Planung in den Jahren 2023 bis 2025 unterstützen will.

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