15.03.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 195/2023

Maßnahmen gegen Gewalt an Schulen

Berlin: (hib/STO) Um Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt an Schulen geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/5939) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5742). Wie die Bundesregierung darin darlegt, sind nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes die Länder für Schulen zuständig. Dies gelte auch beim Thema Gewalt an Schulen und deren Verhinderung. Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) habe sich deshalb 2018 mit der Frage der Prävention von Gewalt gegen Lehrkräfte befasst und mit Beschluss vom 6. Dezember 2018 eine entsprechende Maßnahmenübersicht erstellt, die auch Melde- und Unterstützungssysteme bei konkreten Vorfällen in den Ländern enthält.

Durch das Bund-Länder-finanzierte Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) seien verschiedene Konzepte, Medien und Initiativen entwickelt worden, die unter anderem auch Gewalt an Schulen thematisieren, heißt es in der Antwort weiter. Polizeiliche Gewaltprävention an Schulen richte sich nicht in erster Linie auf die „Gewalt am Tatort Schule“, sondern auf die Gewalt an und von jungen Menschen schlechthin: Sie sollten über die Schule, über die Lehrkräfte und Erziehungsverantwortlichen mit Maßnahmen und Konzepten der Gewaltprävention erreicht werden.

Diese Strategie entspreche auch dem Grundsatz polizeilicher Kriminalprävention, „sich möglichst nicht allein, nur als Polizei, an die Kinder und Jugendlichen zu richten, sondern vor allem mittelbar in Kooperation mit anderen Präventionsträgern, hier vor allem mit Lehrerinnen und Lehrern“, führt die Bundesregierung ferner aus. Sie sollten dabei unterstützt werden, ihre pädagogische und erzieherische Arbeit auch in kriminalpräventiver Hinsicht kompetent wahrnehmen zu können. Mit diesem Ziel der Information und Unterstützung von Lehrkräften, aber auch von anderen in der Kinder- und Jugendarbeit tätigen Personen, seien von der Polizei zahlreiche Materialien herausgegeben worden, die in enger Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften und unter Einbindung der Kultusbehörden erarbeitet wurden.

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