15.03.2023 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 197/2023

AfD will „Fehlanreize“ im Asylverfahren beseitigen

Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will „Fehlanreize“ im Asylverfahren beheben und Asyl- und Erwerbsmigration „klar“ trennen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (20/5995) vorgelegt, durch den das Aufenthaltsgesetz, das Asylbewerberleistungsgesetz, das Asylgesetz und die Beschäftigungsverordnung geändert werden sollen. Der Bundestag wird den Entwurf am Donnerstag in erster Lesung beraten.

Wie die Fraktion schreibt, sollen Duldungstatbestände im Aufenthaltsgesetz ersatzlos gestrichen werden, weil sie trotz Ausreisepflicht die Aufnahme einer Beschäftigung oder eine Ausbildung ermöglichten. Damit würde zum einen der „Fehlanreiz“ beseitigt, die Voraussetzungen der regulären Erwerbsmigration zu umgehen und „unter Vortäuschung eines Asylgrundes“ Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlangen. Derzeit werde auch die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise nach abgelehntem Asylantrag geschwächt, weil noch auf ein Bleiberecht mittels Ausbildung oder Beschäftigung spekuliert werden könne. Der Gesetzentwurf behebt nach Darstellung der Fraktion weitere „Fehlanreize“, etwa sich auch ohne Fluchtgrund oder Zuständigkeit anderer EU-Mitgliedstaaten in das deutsche Asylverfahren zu begeben. Das betreffe Art und Umfang der während des Asylverfahrens gewährten Leistungen sowie die Erlaubnis, eine Beschäftigung aufzunehmen. Vorsätzliche Falschangaben im Asylverfahren will die AfD auch strafrechtlich sanktionieren und sicherstellen, dass bereits aufenthaltsberechtigte Migranten in den Arbeitsmarkt integriert werden.

Darüber hinaus schlägt sie vor, die Bezugsdauer der reduzierten und vorrangig als Sachleistungen zu erbringenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Das „Ausweichen auf Geldleistungen“ solle künftig rechtssicher ausgeschlossen werden. Zudem will die Fraktion in das Asylgesetz eine Regelung aufnehmen, wonach mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer als Antragsteller im Asylverfahren vor dem Bundesamt oder im gerichtlichen Verfahren unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um seine Anerkennung als Asylberechtigter, die Zuerkennung internationalen Schutzes oder die Verhängung eines Abschiebeverbotes zu ermöglichen.

Die Fraktion plädiert ebenso dafür, die zulässige Dauer eines Beschäftigungsverbots während des Asylverfahrens mit neun Monaten auszuschöpfen, um den „Anreiz“ zu reduzieren, ein missbräuchliches Asylverfahren mit dem Ziel einer baldigen Arbeitsaufnahme in Deutschland zu betreiben. Die Möglichkeit, mit Duldungsstatus nach sechs Monaten eine Beschäftigung aufzunehmen, will die Fraktion streichen, da diese Option die Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise unterminiere. Die Fraktion begründet ihren Entwurf mit der „weit überproportionalen Belastung Deutschlands mit Asylzuwanderung“, für die „Fehlanreize für irreguläre Migration“ im deutschen Asylrecht und in der deutschen Asylpraxis mitursächlich seien. Diese stünden in immer schärferem Kontrast zur „zusehends restriktiven Asylpolitik fast aller anderen europäischen Staaten“.

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