EU-Wahlreform: AfD sieht Rechte des Bundestages missachtet
Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion sieht die Mitwirkungsrechte der nationalen Parlamente durch einen Verordnungsvorschlag des Europäischen Parlaments (EP) für eine Reform der Europawahlen verletzt und fordert die Bundesregierung daher in einem Antrag (20/6005) auf, dies „gegenüber dem verbliebenen Präsidium des Europäischen Parlaments zu thematisieren“. Außerdem soll sie dem Bundestag schildern, welche Auswirkungen sie durch die „wiederholte Missachtung der nationalen Parlamente“ auf den Vorschlag erwartet. Über den Antrag soll der Bundestag zusammen mit einem Koalitionsantrag (20/5990) am Donnerstag, dem 16. März 2023, debattieren, bevor beide zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.
In der Anlage zu der am 3. Mai 2022 verabschiedeten legislativen Entschließung habe das Europäische Parlament einen Verordnungsvorschlag bekanntgemacht, der den bisherigen rechtlichen Rahmen „durch qualitativ neue, weitgreifende Regelungen zu ersetzen sucht“, schreiben die Abgeordneten. Gleichzeitig habe das EP offenbar versucht, den nationalen Parlamenten ihre Mitwirkungsrechte in der Causa vorzuenthalten, indem es mit Blick auf die Anwendung des Subsidiaritätsgrundsatzes beziehungsweise der Subsidiaritätsfrist „Verwirrung gestreut hat“.
Der Verordnungsvorschlag tangiere zahlreiche wesentliche Belange der Mitgliedstaaten, daher dürften die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit entsprechend gelten, betont die AfD-Fraktion. Die Verfahrensweise des Europäischen Parlaments sei „inakzeptabel“. Sie zeuge von einem verzerrten Verständnis des Integrationsprozesses und der Rolle der nationalen Parlamente.