Noch kein konkreter Zeitplan für Fußverkehrsstrategie
Berlin: (hib/HAU) Aktuell gibt es noch keinen konkreten Zeitplan für die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) geplante Entwicklung einer nationalen Fußverkehrsstrategie. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/5935) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5739) hervor. Bei der Erarbeitung der Strategie sei eine Beteiligung von Interessenvertretern, Ländern und Kommunen vorgesehen, schreibt die Regierung. Der weitere Zeitplan hänge vom Verlauf dieser Beteiligungen ab.
Ziel sei es, die Attraktivität und Sicherheit des Fußverkehrs zu fördern und intermodale und sektorübergreifende Mobilität für alle zu schaffen, heißt es in der Antwort. Der Fußverkehr werde damit integraler Bestandteil bei der Transformation hin zu nachhaltigen, effizienten, klimaverträglichen und gesundheitsförderlichen Mobilitätskonzepten.
Mitgeteilt wird außerdem, dass die Mittel zur Förderung des Fußverkehrs 2023 um eine Million Euro erhöht worden seien, sodass insgesamt zwei Millionen Euro zur Förderung des Fußverkehrs zur Verfügung stünden. Mit der Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2023 über insgesamt 4,5 Millionen Euro für die Jahre 2024 bis 2026 werde die Fortführung und Verstetigung der Fußverkehrsförderung ermöglicht. Darüber hinaus erfolge die Fußverkehrsförderung über Schnittstellen zu bestehenden Programmen des BMDV, beispielsweise dem Nationalen Radverkehrsplan (NRVP), der investiven Radverkehrsförderung und dem Verkehrssicherheitsprogramm, schreibt die Bundesregierung.