22.03.2023 Verkehr — Kleine Anfrage — hib 214/2023

Union fragt nach Evaluierung der Freistellungs-Verordnung

Berlin: (hib/HAU) Nach einer Evaluierung der Freistellungs-Verordnung erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6082). Im Zuge der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes sei die Bundesregierung durch Entschließungsanträge des Bundestages und Bundesrates im Jahr 2021 dazu aufgefordert worden, die Freistellungs-Verordnung zu evaluieren und in diesem Kontext Regelungen zu prüfen, „um die Beförderung von havarierten Personen in Abschleppfahrzeugen durch Pannendienste sowie die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Anforderungen an ehrenamtliche und soziale Fahrdienste (Nachbarschaftshilfen und andere) und eine Entlastung von bürokratischen Anforderungen zu prüfen“, schreiben die Abgeordneten.

Die Bundesregierung wird nun gefragt, welche Position sie hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit einer Evaluation der Freistellungs-Verordnung bezieht. Wissen will die Unionsfraktion auch, wie die Regierung die ehrenamtlichen und sozialen Fahrdienste regulatorisch entlasten will, sollte die Evaluierung und gegebenenfalls eine Novellierung nicht erfolgen.

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