87 Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter in 2022 erteilt
Berlin: (hib/EMU) Im Jahr 2022 hat die Bundesregierung 87 Sammelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter im Gesamtwert von 701.658.423 Euro erteilt. Bei 41 Genehmigungen (im Wert von 385.328.279 Euro) handelte es sich um Genehmigungen zu Folgeanträgen für bereits früher erteilte und nicht verlängerbare Sammelausfuhrgenehmigungen. Das geht aus einer Antwort (20/5982) auf eine Kleine Anfrage (20/5533) der Fraktion Die Linke hervor.
Die Abgeordneten hatten auch gefragt, ob es bei Entscheidungen über Ausfuhranträge für Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter der Unternehmen Airbus und Hensoldt zu Interessenkonflikten kommen kann, weil die Bundesrepublik Deutschland Anteile an diesen Unternehmen hält. In der Antwort heißt es, dass Entscheidungen über Ausfuhranträge für Rüstungsgüter der Unternehmen Airbus und Hensoldt „wie bei anderen Unternehmen“ anhand der geltenden rechtlichen Vorgaben, insbesondere auf Grundlage des Kriegswaffenkontrollgesetzes, des Außenwirtschaftsgesetzes, der Außenwirtschaftsverordnung, des Gemeinsamen Standpunkts betreffend gemeinsamer Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern der Europäischen Union sowie der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern getroffen würden.