29.03.2023 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 228/2023

Union will CO2-Speicherung im Meer ermöglichen

Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion will die in Deutschland bislang verbotene Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund ermöglichen und dafür die rechtlichen Grundlagen schaffen. Über einen zu diesem Zweck vorgelegten Gesetzentwurf (20/6177) berät der Bundestag am Donnerstagabend erstmalig.

Nach dem Willen der Union sollen die Ausnahmen für CO2-Ströme, welche im internationalen Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und sonstigen Stoffen (kurz: London-Abkommen) international vereinbart wurden, auch in Deutschland gelten. Der eingebrachte Entwurf soll die Grundlage für eine Ratifizierung der Änderungen schaffen.

Das London-Übereinkommen verbietet generell die Einbringung von Abfällen und sonstigen Stoffen im Meer, sieht aber bestimmte Ausnahmen vor, so etwa für Baggergut, Klärschlamm, Fischereiabfälle oder sperrige Teile aus Eisen, Beton oder Stahl. CO2-Ströme sind in die Liste der Ausnahmen 2007 im Annex I des Londoner Protokolls aufgenommen worden. Dadurch sind Maßnahmen zur Abscheidung und Speicherung von CO2-Strömen im Meeresuntergrund möglich. Die Speicherung von CO2-Strömen in der Wassersäule ist aber danach verboten.

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