29.03.2023 Digitales — Antwort — hib 229/2023

Details zur Neufassung der Gigabitförderung

Berlin: (hib/LBR) Nach dem neuen Förderkonzept wird der Verkauf der gefördert erstellten Glasfasernetze im Betreibermodell weiterhin zulässig sein. Die Pflicht, eine Veräußerung anzustreben entfalle. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/6123) auf eine Kleine Anfrage (20/5892) der Unionsfraktion hervor. Laut Branchenangaben stehen für den eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze in den kommenden Jahren 50 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Gigabitförderung dürfe den eigenwirtschaftlichen Ausbau nach Auffassung der Bundesregierung nur ergänzen und keinesfalls verdrängen. Die Neuausrichtung des Förderkonzepts werde zu „einem ausgewogenen Verhältnis zwischen dem eigenwirtschaftlichen und dem geförderten Breitbandausbau beitragen“, heißt es in der Antwort weiter.

Hinsichtlich einer Priorisierung der Fördermittel schreibt die Bundesregierung, das Konzept der neuen Förderung sehe einen Steuerungsmechanismus vor, der die Fördermittel verstärkt in Gebiete entweder mit besonders hohem Nachholbedarf lenke oder in Kommunen, in denen nach abgeschlossenem privatem Ausbau noch schlecht versorgte Restgebiete verblieben seien.

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