29.03.2023 Inneres und Heimat — Antwort — hib 236/2023

Aufnahme von Erdbebenopfern

Berlin: (hib/STO) Um die Aufnahme von Erdbebenopfern aus der Türkei und Syrien in Deutschland geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/6129) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5917). Darin schrieb die Fraktion, dass die Bundesregierung beabsichtige, vom Erdbeben Betroffenen die Einreise nach Deutschland zu ermöglichen. Wissen wollte sie unter anderem, wieso die Bundesregierung ihre Maßnahmen nicht auf die Erbringung von Hilfe vor Ort beschränkt.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, haben das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern und für Heimat als Reaktion auf das Erdbeben und die große Hilfsbereitschaft in Deutschland innerhalb des bestehenden rechtlichen Rahmens Verfahrensvereinfachungen für diejenigen vom Erdbeben betroffenen türkischen Staatsangehörigen geschaffen, die unmittelbare Familienangehörige in Deutschland haben. Es handele sich um eine Nothilfemaßnahme. Vom Erdbeben zum Beispiel durch Obdachlosigkeit individuell betroffene Personen mit engen familiären Bindungen nach Deutschland solle es ermöglicht werden, vorübergehend bei ihren Verwandten in Deutschland Unterkunft und Unterstützung zu erhalten. Die Maßnahme trage zu einer Entlastung der Hilfs- und Versorgungssituation vor Ort bei. Weiter schreibt die Bundesregierung, dass sie im Übrigen auch die Hilfsmaßnahmen vor Ort unterstütze.

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