03.04.2023 Wirtschaft — Antwort — hib 245/2023

Bundesregierung: GRW-Förderung ist Ländersache

Berlin: (hib/EMU) Eine Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) liegt allein in der Verantwortung der Länder. Das geht aus einer Antwort (20/6125) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/5923) der AfD-Fraktion hervor. „Der Bund wirkt im Rahmen seiner Koordinierungsfunktion an der Erstellung und Einhaltung des GRW-Koordinierungsrahmens mit und trägt die Hälfte der Ausgaben der Länder“, heißt es in der Antwort weiter.

Die Länder entschieden jedoch, welche räumlichen oder sachlichen Schwerpunkte sie setzen und welche Projekte sie konkret fördern wollen. Die Länder wählten die förderwürdigen Vorhaben aus, prüften die Einhaltung der beihilferelevanten Regeln, erteilten die Bewilligungsbescheide und kontrollierten die Einhaltung der Förderbestimmungen durch die Zuwendungsempfänger, teilt die Bundesregierung mit.

Die AfD-Fraktion hatte gefragt, ob es mit dem aktuellen Förderzweck des GRW-Programms vereinbar sei, wenn eine Förderung größtenteils in sogenannten Ober- und Mittelzentren erfolge. Die Bundesregierung antwortet darauf, dass das aktuelle Fördergebiet der GRW, welches auf Grundlage der Vorgaben der Leitlinien für Regionalbeihilfen 2022 bis 2027 der Europäischen Kommission und eines Regionalindikatorenmodells beschlossen wurde, den „Herausforderungen strukturschwacher Regionen in Deutschland in ausgewogener und sachgerechter Weise Rechnung“ trage. Mit der Ende 2022 beschlossenen Reform der GRW seien zudem die Grundlagen für eine Förderung auch in strukturschwachen Unter- und Kleinzentren gelegt worden.

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