11.04.2023 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 251/2023

Einsparpotenziale und Datenschutz beim Smart-Meter-Rollout

Um die Einsparpotentiale durch intelligente Energiezähler (Smart-Metern) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/6226) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/5954). Demnach veröffentlicht die Europäische Kommission im europäischen Zusammenhang fortlaufend Benchmarking-Berichte zum sogenannten Smart Metering. Das Energieeinsparpotenzial (elektrische Energie) bei Letztverbrauchern (also Endabnehmer wie private Haushalte, gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer) werde mit 5,42 bis 7,85 Prozent angegeben. Im Weiteren führt die Regierung aus, dass dynamische Stromtarife dabei unterstützen, den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit einem hohen Erzeugungsanteil aus erneuerbaren Energien zu verlagern. Die konkrete Preisentwicklung für Letztverbraucher hänge daher maßgeblich von der Möglichkeit ab, auf diese Preisschwankungen zu reagieren und den Verbrauch zu flexibilisieren. Insbesondere bei Haushalten mit größeren flexiblen Verbrauchseinrichtungen wie Ladepunkt, Wärmepumpe oder Speicher bestehe durch das größere Verschiebepotenzial ein großes Einsparpotenzial.

Zu einem zweiten Frage-Schwerpunkt der AfD-Fraktion- Stichwort Datenschutz - erklärt die Regierung: Die nach vorgesehenen zertifizierten Smart Meter (Intelligente Messsysteme) entsprächen höchsten Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit. Der starke Datenschutz bleibe bei der Datenverarbeitung vollständig gewahrt und solle nach dem Gesetzentwurf zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sogar noch weiter ausgebaut werden. Der Gesetzesentwurf sehe präzise vor, wofür die berechtigten Akteure welche Messwerte nutzen dürfen sowie wann und wie Daten übermittelt, gelöscht, anonymisiert oder pseudonymisiert werden müssen. Der Messstellenbetreiber gebe die Messwerte grundsätzlich in anonymisierter oder pseudonymisierter Form nur an berechtigte Akteure weiter, die sie für ihre energiewirtschaftlichen Aufgaben nutzten, indem sie das Stromnetz und den Stromnetzbetrieb optimierten, Tarife abrechnen, Bilanzierungen fahren oder dynamische Stromtarife realisieren könnten. Nach dem neuen Gesetzentwurf könne die Bundesnetzagentur im Benehmen mit dem oder der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit weitere Einzelheiten zum Datenschutz vorgeben. Die Einhaltung der Vorgaben werde durch die Bundesnetzagentur sowie die Datenschutzbehörden überwacht.

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