11.04.2023 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 253/2023

Bundestags-Mitwirkung bei EU-Außen- und Sicherheitspolitik

Berlin: (hib/AHE) Nach der „Pflicht der Bundesregierung zur frühestmöglichen, schriftlichen, umfassenden und fortlaufenden Unterrichtung des Bundestages bei Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6301). Sie verweist darin auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 (2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie die darin festgehaltene Pflicht erfüllen wolle, „dem Deutschen Bundestag proaktiv eine effektive Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung in Angelegenheiten der GASP/ GSVP zu ermöglichen“.

Informationen des Bundesverfassungsgerichtes zum Urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-083.html;jsessionid=BD5D3DFA602BBF4F467EB19D2ED8867A.internet001

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