11.04.2023 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 253/2023

Bundestags-Mitwirkung bei EU-Außen- und Sicherheitspolitik

Berlin: (hib/AHE) Nach der „Pflicht der Bundesregierung zur frühestmöglichen, schriftlichen, umfassenden und fortlaufenden Unterrichtung des Bundestages bei Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik“ erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6301(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Sie verweist darin auf ein entsprechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 (2 BvE 3/15(Dokument, öffnet ein neues Fenster) und 2 BvE 7/15(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Die Bundesregierung soll unter anderem mitteilen, wie sie die darin festgehaltene Pflicht erfüllen wolle, „dem Deutschen Bundestag proaktiv eine effektive Mitwirkung bei der Entscheidungsfindung in Angelegenheiten der GASP/ GSVP zu ermöglichen“.

Informationen des Bundesverfassungsgerichtes zum Urteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-083.html;jsessionid=BD5D3DFA602BBF4F467EB19D2ED8867A.internet001(Externer Link)