12.04.2023 Gesundheit — Antwort — hib 258/2023

Schiedsverfahren mit Maskenlieferanten

Berlin: (hib/STO) Um die Entsorgung von Schutzmasken und Schiedsverfahren mit Maskenlieferanten geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/6240) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/5921). Wie die Fraktion darin ausführte, schreibt die Bundesregierung Atemschutzmasken zur Entsorgung aus, „die während der Pandemie gekauft, in China gelagert, aber aus Qualitätsgründen nie nach Deutschland eingeführt wurden“. Nach Angaben der Bundesregierung seien teilweise Schiedsverfahren eingeleitet worden.

Wie die Bundesregierung mit Stand vom 28. März darlegt, laufen in Zusammenhang mit der Beschaffung von Schutzmasken elf Schiedsverfahren. Gegenstand von Schiedsverfahren seien derzeit zirka 108 Millionen Masken. Deren geschätzter Gesamtwarenwert betrage „derzeit in Summe rund 132 Millionen Euro“.

Eingeleitet wurden die Schiedsverfahren der Antwort zufolge auf Grundlage der mit den Lieferanten vereinbarten Rahmenverträge und der darin enthaltenen Schiedsklauseln. Wie aus der Vorlage ferner hervorgeht, werden die Verfahren vor der China International Economic Trade and Arbitration Commission (CIETAC) geführt.

Zur Frage, wie viele von der Bundesregierung beschaffte Masken in China lagern, heißt es in der Antwort, dass dort aktuell rund 230 Millionen Masken lagerten. Für die in China gelagerten Masken sei aktuell keine Einführung durch das Bundesgesundheitsministerium nach Deutschland vorgesehen.

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