12.04.2023 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 258/2023

Betreuung von Faesers Social-Media-Accounts thematisiert

Berlin: (hib/STO) Die „Betreuung von Social-Media-Accounts der Bundesinnenministerin Nancy Faeser und etwaige Übertragung von Rechten an den SPD-Landesverband Hessen“ thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/6285). Wie die Fraktion darin schreibt, wurde Faeser am 3. Februar 2023 von Parteigremien ihres SPD-Landesverbandes Hessen als Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023 nominiert. Im Zuge dessen habe sie am 2. Februar 2023 mit gleichlautenden Beiträgen unter anderem auf dem Twitter-Account „@NancyFaeser“, auf dem Instagram-Account „@nancy_faeser“ und auf dem Facebook-Account „@NancyFaeser“ bekanntgegeben, „dass die jeweiligen Social-Media-Accounts fortan ,nicht mehr von meinem Ministerium betreut [werden]', da sie auf diesen Accounts künftig auch über ihre ,Arbeit als SPD-Spitzenkandidatin für die Landtagswahl in Hessen informieren' wolle“.

Wissen will die Fraktion, wer aus Sicht der Bundesregierung im Zeitraum vom 18. Februar 2022 bis zum 2. Februar 2023 rechtlicher Inhaber dieser Social-Media-Accounts war, „die in diesem Zeitraum von der Bundesregierung betreut wurden“. Auch fragt sie unter anderem danach, inwieweit sich die rechtliche Inhaberstellung im Hinblick auf diese Accounts im Februar 2023 verändert hat.

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