18.04.2023 Verkehr — Antwort — hib 270/2023

Verbesserungen für Schwer- und Großraumtransporte geplant

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, die Genehmigungspraxis von Schwer- und Großraumtransporten (GST) zu erleichtern. Derzeit würden in unterschiedlichen Arbeitsgruppen umfassende Erleichterungen und Verbesserungen für GST erarbeitet, die anschließend zeitnah umgesetzt werden sollen, schreibt die Regierung in der Antwort (20/6265) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/5738).

Bei der Autobahn GmbH des Bundes seien mit der Einführung eines autobahnweit einheitlichen und weitgehend automatisierten Verfahrens für die Bearbeitung von Anhörungen mehrere Verbesserungen verbunden. Beispielsweise konzentrierten sich die bisherigen vielfachen Verfahrensschnittstellen mit den einzelnen Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes auf einen zentralen Zugangspunkt, „der die Anhörungen aller Erlaubnisbehörden für die gesamte Autobahn GmbH entgegennimmt und eine konsolidierte Stellungnahme für den gesamten über die Autobahn verlaufenden Fahrtweg an diese zurückgibt“. Zudem gelinge eine Vereinfachung des Genehmigungsbescheids durch Konsolidierung der Stellungnahme beziehungsweise der Auflagen der Autobahn GmbH des Bundes im Sinne von einheitlichen, sinnvoll strukturierten Auflagen, der Vermeidung von Dopplungen und einer fahrtwegchronologischen Aufbereitung.

Autobahnweit einheitliche Auflagen bei gleichen Voraussetzungen aus Transport- und Fahrtweg sollen außerdem für eine durchgängige Verkürzung des Bearbeitungsprozesses auf wenige Tage sorgen. Die Einführung des autobahnweit einheitlichen und weitgehend automatisierten Verfahrens soll den Angaben zufolge bis Jahresende 2023 abgeschlossen sein. „Nach den bisherigen Erfahrungen konnten die Bearbeitungszeiten der Großraum- und Schwertransportanträge bei den bislang betroffenen Niederlassungen der Autobahn GmbH des Bundes durch den Einsatz eines neuen Prüfmoduls signifikant verkürzt werden“, heißt es in der Antwort.

Wie lange derzeit durchschnittlich die Bearbeitung von Genehmigungen für Schwertransporte nach Antragstellung über das Portal VEMAGS (Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) dauert, vermag die Bundesregierung nicht zu sagen. „Die Erteilung von Genehmigungen für die Durchführung von GST liegt in der Zuständigkeit der Länder“, wird mitgeteilt.

Zur Dauer der Anhörungsverfahren für GST bei der Autobahn GmbH heißt es in der Vorlage: Aufgrund des zurzeit laufenden Restrukturierungsprozesses des Anhörungsverfahrens seien die Verfahrensdauern innerhalb der Autobahn GmbH des Bundes unterschiedlich. In Bereichen, in denen das neue einheitliche und weitgehend automatisierte Prüfverfahren bereits eingeführt wurde, könnten stabile Bearbeitungsdauern von unter einem bis wenigen Tagen verzeichnet werden. In Bereichen, in denen Teilaufgaben noch in Form von Kooperationen durch die Länder wahrgenommen werden, „kann es derzeit noch zu Überlastungen mit Bearbeitungsdauern von bis zu zwei bis drei Wochen kommen“. Diesen Überlastungserscheinungen begegne die Autobahn GmbH des Bundes mit personeller Verstärkung und Priorisierung von Aufgaben.

Zu Verzögerungen im Genehmigungsverfahren komme es vor allem bei besonders großen und schweren Transportvorhaben mit langen Transportwegen, bei denen eine Vielzahl von Straßenbaulastträgern angehört werden müssen, schreibt die Bundesregierung. Dies werde zumindest für den Bereich der Autobahnen durch die Umstellung auf ein zentralisiertes, einheitliches Verfahren derzeit erheblich vereinfacht.

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